mag. dresen

Kann ich über den Inhalt einer Mediation einen gerichtlichen Vergleich schließen?

Kann ich somit meine Scheidungsfolgen selbst regeln?

Ja. Der § 433a ZPO (Zivilprozessordnung) sieht vor, dass über den Inhalt einer Mediation, vor jedem Bezirksgericht ein Vergleich in einer Zivilsache geschlossen werden kann.

Ein Mediationsvergleich vor dem Bezirksgericht ist eine Vereinbarung, die durch eine Mediation unter Anleitung eines Mediators erreicht wurde und dann vor dem Bezirksgericht genehmigt wird. Diese Art von Vereinbarung kann in verschiedenen Rechtsstreitigkeiten, insbesondere in zivil- und familienrechtlichen Angelegenheiten, Anwendung finden.

Der Mediationsvergleich ist das Ergebnis eines strukturierten Mediationsprozesses, bei dem die Parteien mit Unterstützung eines neutralen Mediators zusammenkommen, um eine für beide Seiten akzeptable Lösung zu finden. Sobald eine Einigung erzielt wurde, wird der Mediationsvergleich in der Regel beim Bezirksgericht zur Genehmigung vorgelegt.

Die Genehmigung des Mediationsvergleichs durch das Bezirksgericht macht die Vereinbarung rechtskräftig und vollstreckbar. Dies bedeutet, dass die darin enthaltenen Bedingungen und Vereinbarungen vor Gericht durchsetzbar sind, falls eine Partei die Vereinbarung nicht einhält.

Ein Mediationsvergleich vor dem Bezirksgericht kann eine effektive Methode sein, um langwierige und kostspielige rechtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden und den Parteien die Möglichkeit zu geben, ihre Angelegenheit auf eine kooperative und konstruktive Weise zu lösen.

Dipl. LSB. Mag. Heinz Peter Dresen

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Mediation – Lebens- und Sozialberatung

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