Seit Einführung der verpflichtenden Elternberatung bei einvernehmlicher Scheidung gemäß § 95 Abs. 1a AußStrG ist in Österreich seit dem 01.02.2013 ein Rückgang der Konflikte an den Familiengerichten zu verzeichnen.
Dies ist eine positive Entwicklung, die dazu beiträgt, dass Familienstreitigkeiten auf eine konstruktive Art und Weise gelöst werden können.
Es freut uns zu sehen, dass durch diese Maßnahme die Anzahl der Konflikte vor Gericht abnimmt und Eltern dabei unterstützt werden, gemeinsam Lösungen zu finden. Es ist wichtig, dass das Wohl der Kinder im Mittelpunkt steht und dass Eltern in solch schwierigen Situationen die nötige Unterstützung erhalten.
Wir alle hoffen, dass dieser positive Trend sich fortsetzt und weiterhin dazu beiträgt, dass Familien in schwierigen Zeiten Unterstützung und Hilfe bekommen.
Lasst uns gemeinsam dafür sorgen, dass das Wohl der Kinder immer an erster Stelle steht.
Ehe- und Familienberatung, Mediation, § 95 Abs.1a AußStrG-Beratung, Erziehungsberatung
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